Die formelle Bekanntmachung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Gemeinde Aying publiziert.
Elektronisch auch hier abrufbar.
Um sich weitere Rechtswege offen zu halten und der Präklusion zu entgehen, muß ggfs. bis 3.11.2017 Einspruch eingelegt werden.
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